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Mo-Fr: 9-17 Uhr

Sitz

Emili Agentur c/o Valaway

C.P. #132
6528, Camorino – Schweiz

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Häufig gestellte Fragen

Was zeichnet Ihre Dienstleistungen in Bezug auf die Beziehung zu Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus?

Die Beziehung zu unseren Kunden und Partnern basiert auf Vertrauen und gegenseitigem Respekt. Bei der Erfüllung unserer Aktivitäten versuchen wir auch, Ihnen ein Höchstmaß an Transparenz zu bieten. In einem komplexen Bereich wie den Humanressourcen versuchen wir, den Bedürfnissen aller Beteiligten Rechnung zu tragen.

Was macht die Emili-Agentur?

Die Emili-Agentur ist eine kantonal und vom Bund anerkannte private Arbeitsgesellschaft. Ziel ist es, die Vermittlung der Privatplatzierung von Mitarbeitern nach Kundenwunsch zu ermöglichen.

Für wen sind Ihre Dienste?

Die Dienstleistungen richten sich an Private in den öffentlichen Unternehmen, die spezialisiertes Personal im Sozialbereich benötigen (Betreuer, Hausangestellte, Pflegekräfte, Babysitter usw.). Für jeden Klärungsbedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns über einen der Kontaktkanäle (E-Mail, Telefon, Kontaktformular).

Was passiert, wenn ich nicht über alle erforderlichen Dokumente verdienen kann?

Die Anzahl der Dokumente, die für die Anwendung erforderlich sind, kann je nach Auftrag stark variieren. Zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen müssen Sie über die Fähigkeiten und Fähigkeiten verfügen, die für die Durchführung der Aufgaben erforderlich sind. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie alle zum Zeitpunkt der Bewerbung erforderlichen Dokumente haben, empfehlen wir Ihnen, sich mit uns in Verbindung zu setzen und wir werden versuchen, den Einzelfall besser zu untersuchen.

In welchen Bezirken stehen die Dienstleistungen zur Verfügung?

Unsere Dienstleistungen sind in allen Tessiner Bezirken verfügbar:

  • Distrikt Mendrisio
  • Lugano District
  • Locarno District
  • Vallemaggia District
  • Bellinzona District
  • Riviera District
  • Blenio District
  • Distrikt Leventina
Werden Sozialversicherungsleistungen von Sozialversicherungen und Krankenkassen anerkannt?

Sozialleistungen werden ganz oder teilweise von der Sozialversicherung anerkannt. Ergänzende Krankenversicherer können auch einige der angebotenen Leistungen teilweise anerkennen. Bitte wenden Sie sich jedoch an die jeweiligen Behörden, um das Bestehen eines Rechts zu überprüfen und den Fall weiter zu untersuchen.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Stelle?
Stellenangebote sind für alle da. Aus rechtlichen Gründen können wir jedoch nur Anträge von qualifiziertem Schweizer und EU-Fachpersonal berücksichtigen. Mindestens zwei Jahre Sozialhilfeerfahrung sind ebenfalls von wesentlicher Bedeutung. Auch Die Kenntnisse der italienischen Sprache und möglicherweise einer zweiten Sprache werden berücksichtigt.

Dienstleistungen

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